Du möchtest Heilpraktiker werden?
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Unsere Heilpraktiker Ausbildung ist die perfekte Lösung für alle, die sich auf die Prüfung für den vollen Heilpraktiker beim Gesundheitsamt vorbereiten wollen.
Dabei hast Du die Wahl: Du kannst im Januar oder im September einsteigen. Die Ausbildung dauert immer 24 Monate und wird im Anschluss durch eine Prüfungsvorbereitung ergänzt.
Startest Du im Januar, dann sieht Dein Modulplan so aus:
Die meisten unserer Schüler absolvieren die Ausbildung berufsbegleitend. Dabei besuchen die Schüler ein mal pro Woche unsere Ringvorlesung. Hier unterrichten wir die Theorie im Rahmen von 45 Modulen (entspricht ca. 75 Vorlesungen) das schulmedizinische Wissen, das bei der Prüfung abgefragt werden kann. Damit ist ein Großteil des geforderten Inhalts erarbeitet.
Neben dieser Ringvorlesung bieten wir im Raum Ludwigsburg und im Raum Freudenstadt einen Praxiskurs „Klinische Untersuchungen“ an. Dieser Kurs ist insbesondere für die mündliche Prüfung von Bedeutung und kann bei uns, aber auch an vielen anderen Stellen in Deutschland in Anspruch genommen werden.
Die Ringvorlesung wird von unserem Dozententeam je nach Fachgebiet unterrichtet. Dabei legen wir großen Wert auf Praxisbezug. Zu jedem Modul erhalten unsere Schüler ein Skript mit den wesentlichen Inhalten sowie Hinweise auf weiterführende Literatur. Einige beispielhafte Auszüge aus den Skripten haben wir hier im Modulplan für Sie zum Download bereitgestellt.

Modulplan Ringvorlesung
1 | Biologie der Zelle (Klick ins Skript) |
2 | Bewegung |
3 | Nervensystem |
4 | Ernährung, Verdauung und Stoffwechsel |
5 | Bauchspeicheldrüse |
6 | Leber |
7 | Gallenblase |
8 | Atmung |
9 | Herz |
10 | Kreislauf und Gefäße |
11 | Blut und Immunsystem |
12 | Lymphsystem |
13 | Niere und Elektrolyte |
14 | Genitalorgane Mann |
15 | Genitalorgane Frau |
16 | Schwangerschaft und Geburt |
17 | Psychologie |
18 | Hormonsystem |
19 | Haut |
20 | Sinnesorgane |
21 | Gesetzeskunde ! |
22 | Infektionen I |
23 | HIV & TBC Spezial |
24 | Naturheilkunde |
25 | Orthopädische Erkrankungen |
26 | Neurologische Erkrankungen |
27 | Erkrankungen des Abdomens |
28 | Respiratorische Erkrankungen |
29 | Kardiologische Erkrankungen |
30 | Vaskuläre Erkrankungen |
31 | Hämatologische Erkrankungen |
32 | Lymphatische Erkrankungen |
33 | Urologische Erkrankungen |
34 | Gynäkologische Erkrankungen |
35 | Pädiatrische Erkrankungen |
36 | Psyche und Schmerz als Krankheitsmodell |
37 | Endokrinologische Erkrankungen |
38 | Dermatologische Erkrankungen |
39 | Erkrankungen der Sinnesorgane |
40 | Gesetzeskunde II |
41 | Infektionen II |
42 | Neoplasie als Krankheitsmodell |
43 | Labor |
44 | Pharmakologie |
45 | Notfälle |
Ausbildungsdetails
- Alle Kurse wiederholen sich nach 12 Monaten
- Ausbildungsdauer Grundausbildung 12 Monate
- Ausbildungsdauer Prüfungsklasse 12 Monate
- Einstieg in die Schule ist immer im Januar und im September möglich.
- Schulferien sind Unterrichtsfrei
Kurs | Termin | Uhrzeit |
---|---|---|
Ringvorlesung Grundausbildung | Donnerstag | 18:00–21:00 Uhr |
Ringvorlesung Prüfungsklasse | Mittwoch | 18:00–21:00 Uhr |
Praxiskurs klinische Untersuchungen und Injektionstechniken (Anamnese, körperliche Untersuchung, Auskultation, Palpation, Untersuchungen zu Herz- Kreislaufsystem, neurologische Untersuchungen, Untersuchungen zu inneren Organen, Injektionsverfahren) |
3 Wochenenden | 18:00–21:00 Uhr |
139 Euro pro Monat - nicht weniger, aber auch nicht mehr! Du bekommst in diesem attraktiven Online Tarif alles was Du zur schriftlichen Prüfung beim Gesundheitsamt brauchst:
- Anmeldung bei der Schule
- Unterrichtsmaterial zu jedem Modul
- Ein vollständiges Skript zu jedem Thema
- Teilnahme an der Live online Vorlesung, ein mal pro Woche
- Zugang zu den Aufzeichnungen der Vorlesung so oft Du willst
- Schriftliche Prüfungsvorbereitung (3 Wochenenden)
- Sondervorlesung Notfälle in der Naturheilpraxis
Der Monatstarif ist 24 mal fällig und wird immer am Anfang eines Monats per Dauerauftrag entrichtet. Deine Mitgliedschaft ist jederzeit unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende kündbar. Dann entstehen auch keine weiteren Gebühren mehr.
Literatur
Begleitend zum Unterricht und zur optimalen Vorbereitung und Nachbereitung empfehlen wir allen Schülerinnen und Schülern nachfolgende Literatur. Wenn Sie auf "bestellen" klicken werden Sie zu Thalia weitergeleitet und erhalten automatisch die aktuellste Ausgabe.
Prüfung
Die Heilpraktikerüberprüfung erfolgt vor dem Gesundheitsamt
Der Beruf des Heilpraktikers ist durch das deutsche Heilpraktikergesetz (Gesetz zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung) geregelt.
Das Heilpraktikergesetz
Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes wurde von der nationalsozialistischen Regierung 1939 geschaffen, um den Heilpraktikerberuf zu vernichten. Durch die wechselvolle Geschichte schlug dieser perfide Plan ins Gegenteil um.
Das "Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ (Heilpraktikergesetz) vom 17.2.1939 bildet heute die Grundlage des Heilpraktikerberufes. Es definiert den Begriff der "Heilkunde". Und es erlaubt Angehörigen dieses Berufsstandes die selbstständige Ausübung des Heilberufes, verbietet die Ausübung der Heilkunde im Umherziehen sowie die der Zahnheilkunde und regelt Maßnahmen bei Verstößen gegen dieses Gesetz.
Die Heilpraktikerüberprüfung – kurz gefasst
Wer als Heilpraktiker tätig werden möchte, muss vor dem zuständigen Gesundheitsamt eine anspruchsvolle schriftliche und mündliche Überprüfung ablegen. Dabei werden fundierte medizinische Kenntnisse der Anatomie, Physiologie, der schulmedizinischen Krankheitslehre, klinische Untersuchungsmethoden, Laborkunde und Diagnostik sowie die psychopathologische Befunderhebung, Notfallversorgung, Injektionstechniken, Pharmakologie, Infektiologie und Hygiene abgefragt.
Aufgrund der Entstehungsgeschichte dieses Berufes gibt es im Gegensatz zu anderen Gesundheitsberufen keine einheitliche Ausbildungsordnung.
Das Gesundheitsamt als Aufsichtsbehörde
Unumstritten ist die Tatsache, dass die verbeamteten Amtsärzte der überprüfenden Gesundheitsämter ihre Pflicht als Leiter einer Aufsichtsbehörde im Dienste der Bürgergesundheit sehr ernst nehmen und streng prüfen, ob jemand die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz erteilt bekommt – oder nicht.
So lautet der entsprechende Abschnitt in den Richtlinien zum Heilpraktikergesetz: „… liegt es im Interesse des Gesundheitsschutzes und der Gefahrenabwehr, die berufliche Zuverlässigkeit der Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker sicherzustellen. Vor der Erlaubniserteilung sind deshalb unabweisbare Mindestanforderungen zu erfüllen, um eine Beeinträchtigung der Gesundheit von Patientinnen und Patienten zu vermeiden.“
Tatsächlich beträgt die Durchfallquote bei diesen Überprüfungen bundesweit durchschnittlich zwischen 75 bis 90 Prozent. Wer nicht über die geforderten Kenntnisse verfügt, hat keine Chance, diese anspruchsvolle Überprüfung zu bestehen – und das ist ganz im Sinne aller seriös und verantwortungsvoll praktizierenden Heilpraktiker.
Zum Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit müssen vor der Überprüfung ein amtliches Führungszeugnis und eine ärztliche Gesundheitsbescheinigung vorgelegt werden. Zwar können kein Examen und keine Überprüfung sicherstellen, dass jemand eine ethisch einwandfreie, integre Persönlichkeit ist – das gilt (leider) für alle Berufe, in denen eine große Verantwortung getragen werden muss. Doch dank der Überprüfungen durch die Gesundheitsämter können Patienten davon ausgehen, dass Heilpraktiker – so wie es auch die Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz fordert – bei der Ausübung ihrer Tätigkeit (Zitat) „keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung“ darstellen. Diese Formulierung verstärkt eine Hauptforderung der Naturheilkunde: „Primum non nocere“, was bedeutet: "Zuerst einmal nicht schaden." Dies ist außerdem ein elementarer Grundsatz des Hippokratischen Eides, welchen Ärzte ablegen können.
Wer darf Heilpraktiker werden? Gesetzliche Voraussetzungen
Die Erste und Zweite Durchführungsverordnung (1. und 2. DVO vom 18.2.1939 bzw. 3.7.1941) regeln in erster Linie die Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, um die Erlaubnis zur Zulassung zum Heilpraktikerberuf zu erhalten.
Sinngemäße Zusammenfassung:
Jeder hat entsprechend der Vorschrift einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis, wenn nicht einer der fünf Versagungsgründe vorliegen. Der Antragsteller muss danach
- mindestens 25 Jahre alt sein
- mindestens einen Hauptschulabschluss vorweisen
- die berufliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen
- durch ein ärztliches Attest belegen, dass er über eine ausreichende körperliche und psychische Gesundheit verfügt und keiner Sucht unterliegt
- durch eine Überprüfung beim Gesundheitsamt nachweisen, dass er keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung darstellt.
Komm zum Infoabend!
Du bist herzlich zum Infogespräch eingeladen. Die Veranstaltung dauert etwa 60 Minuten,
wird online angeboten und ist kostenlos.
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