Du möchtest Heilpraktiker werden?

Wenn Du dafür den richtigen Partner suchst, der Dich auf diesem Weg begleitet, dann bist Du hier richtig.

Unsere Heilpraktiker Ausbildung ist die perfekte Lösung für alle, die sich auf die Prüfung für den vollen Heilpraktiker beim Gesundheitsamt vorbereiten wollen.

Dabei hast Du die Wahl: Du kannst im Januar oder im September einsteigen. Die Ausbildung dauert immer 24 Monate und wird im Anschluss durch eine Prüfungsvorbereitung ergänzt.

Startest Du im Januar, dann sieht Dein Modulplan so aus:

Die meisten unserer Schüler absolvieren die Ausbildung berufsbegleitend. Dabei besuchen die Schüler ein mal pro Woche unsere Ringvorlesung. Hier unterrichten wir die Theorie im Rahmen von 45 Modulen (entspricht ca. 75 Vorlesungen) das schulmedizinische Wissen, das bei der Prüfung abgefragt werden kann. Damit ist ein Großteil des geforderten Inhalts erarbeitet.

Neben dieser Ringvorlesung bieten wir im Raum Ludwigsburg und im Raum Freudenstadt einen Praxiskurs „Klinische Untersuchungen“ an. Dieser Kurs ist insbesondere für die mündliche Prüfung von Bedeutung und kann bei uns, aber auch an vielen anderen Stellen in Deutschland in Anspruch genommen werden.

Die Ringvorlesung wird von unserem Dozententeam je nach Fachgebiet unterrichtet. Dabei legen wir großen Wert auf Praxisbezug. Zu jedem Modul erhalten unsere Schüler ein Skript mit den wesentlichen Inhalten sowie Hinweise auf weiterführende Literatur. Einige beispielhafte Auszüge aus den Skripten haben wir hier im Modulplan für Sie zum Download bereitgestellt.

Bund Deutscher Heilpraktiker e.V.
Mitglied im Bund Deutscher Heilpraktiker e.V.

Modulplan Ringvorlesung

1 Biologie der Zelle (Klick ins Skript)
2 Bewegung
3 Nervensystem
4 Ernährung, Verdauung und Stoffwechsel
5 Bauchspeicheldrüse
6 Leber
7 Gallenblase
8 Atmung
9 Herz
10 Kreislauf und Gefäße
11 Blut und Immunsystem
12 Lymphsystem
13 Niere und Elektrolyte
14 Genitalorgane Mann
15 Genitalorgane Frau
16 Schwangerschaft und Geburt
17 Psychologie
18 Hormonsystem
19 Haut
20 Sinnesorgane
21 Gesetzeskunde !
22 Infektionen I
23 HIV & TBC Spezial
24 Naturheilkunde
25 Orthopädische Erkrankungen
26 Neurologische Erkrankungen
27 Erkrankungen des Abdomens
28 Respiratorische Erkrankungen
29 Kardiologische Erkrankungen
30 Vaskuläre Erkrankungen
31 Hämatologische Erkrankungen
32 Lymphatische Erkrankungen
33 Urologische Erkrankungen
34 Gynäkologische Erkrankungen
35 Pädiatrische Erkrankungen
36 Psyche und Schmerz als Krankheitsmodell
37 Endokrinologische Erkrankungen
38 Dermatologische Erkrankungen
39 Erkrankungen der Sinnesorgane
40 Gesetzeskunde II
41 Infektionen II
42 Neoplasie als Krankheitsmodell
43 Labor
44 Pharmakologie
45 Notfälle

Ausbildungsdetails

  • Alle Kurse wiederholen sich nach 12 Monaten
  • Ausbildungsdauer Grundausbildung 12 Monate
  • Ausbildungsdauer Prüfungsklasse 12 Monate
  • Einstieg in die Schule ist immer im Januar und im September möglich.
  • Schulferien sind Unterrichtsfrei
Kurs Termin Uhrzeit
Ringvorlesung Grundausbildung Donnerstag 18:00–21:00 Uhr
Ringvorlesung Prüfungsklasse Mittwoch 18:00–21:00 Uhr
Praxiskurs klinische Untersuchungen und Injektionstechniken
(Anamnese, körperliche Untersuchung, Auskultation, Palpation, Untersuchungen zu Herz- Kreislaufsystem, neurologische Untersuchungen, Untersuchungen zu inneren Organen, Injektionsverfahren)
3 Wochenenden 18:00–21:00 Uhr

139 Euro pro Monat - nicht weniger, aber auch nicht mehr! Du bekommst in diesem attraktiven Online Tarif alles was Du zur schriftlichen Prüfung beim Gesundheitsamt brauchst:

  • Anmeldung bei der Schule
  • Unterrichtsmaterial zu jedem Modul
  • Ein vollständiges Skript zu jedem Thema
  • Teilnahme an der Live online Vorlesung, ein mal pro Woche
  • Zugang zu den Aufzeichnungen der Vorlesung so oft Du willst
  • Schriftliche Prüfungsvorbereitung (3 Wochenenden)
  • Sondervorlesung Notfälle in der Naturheilpraxis

Der Monatstarif ist 24 mal fällig und wird immer am Anfang eines Monats per Dauerauftrag entrichtet. Deine Mitgliedschaft ist jederzeit unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende kündbar. Dann entstehen auch keine weiteren Gebühren mehr.

Literatur

Begleitend zum Unterricht und zur optimalen Vorbereitung und Nachbereitung empfehlen wir allen Schülerinnen und Schülern nachfolgende Literatur. Wenn Sie auf "bestellen" klicken werden Sie zu Thalia weitergeleitet und erhalten automatisch die aktuellste Ausgabe.

Atlas der Anatomie

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Innere Medizin 2024

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Basislehrbuch Innere Medizin

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Naturheilpraxis heute

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Der Körper des Menschen

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Prüfungstraining Körperliche Untersuchung für Heilpraktiker

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Heilen mit der Kraft der Natur

Einfach schön – für zukünftige Heilpraktiker, die mal nicht Prüfungswissen, sondern Motivation tanken wollen

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Prüfung

Die Heilpraktikerüberprüfung erfolgt vor dem Gesundheitsamt

Der Beruf des Heilpraktikers ist durch das deutsche Heilpraktikergesetz (Gesetz zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung) geregelt.

Das Heilpraktikergesetz

Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes wurde von der nationalsozialistischen Regierung 1939 geschaffen, um den Heilpraktikerberuf zu vernichten. Durch die wechselvolle Geschichte schlug dieser perfide Plan ins Gegenteil um.

Das "Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ (Heilpraktikergesetz) vom 17.2.1939 bildet heute die Grundlage des Heilpraktikerberufes. Es definiert den Begriff der "Heilkunde". Und es erlaubt Angehörigen dieses Berufsstandes die selbstständige Ausübung des Heilberufes, verbietet die Ausübung der Heilkunde im Umherziehen sowie die der Zahnheilkunde und regelt Maßnahmen bei Verstößen gegen dieses Gesetz.

Die Heilpraktikerüberprüfung – kurz gefasst

Wer als Heilpraktiker tätig werden möchte, muss vor dem zuständigen Gesundheitsamt eine anspruchsvolle schriftliche und mündliche Überprüfung ablegen. Dabei werden fundierte medizinische Kenntnisse der Anatomie, Physiologie, der schulmedizinischen Krankheitslehre, klinische Untersuchungsmethoden, Laborkunde und Diagnostik sowie die psychopathologische Befunderhebung, Notfallversorgung, Injektionstechniken, Pharmakologie, Infektiologie und Hygiene abgefragt.

Aufgrund der Entstehungsgeschichte dieses Berufes gibt es im Gegensatz zu anderen Gesundheitsberufen keine einheitliche Ausbildungsordnung.

Das Gesundheitsamt als Aufsichtsbehörde

Unumstritten ist die Tatsache, dass die verbeamteten Amtsärzte der überprüfenden Gesundheitsämter ihre Pflicht als Leiter einer Aufsichtsbehörde im Dienste der Bürgergesundheit sehr ernst nehmen und streng prüfen, ob jemand die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz erteilt bekommt – oder nicht.

So lautet der entsprechende Abschnitt in den Richtlinien zum Heilpraktikergesetz: „… liegt es im Interesse des Gesundheitsschutzes und der Gefahrenabwehr, die berufliche Zuverlässigkeit der Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker sicherzustellen. Vor der Erlaubniserteilung sind deshalb unabweisbare Mindestanforderungen zu erfüllen, um eine Beeinträchtigung der Gesundheit von Patientinnen und Patienten zu vermeiden.“

Tatsächlich beträgt die Durchfallquote bei diesen Überprüfungen bundesweit durchschnittlich zwischen 75 bis 90 Prozent. Wer nicht über die geforderten Kenntnisse verfügt, hat keine Chance, diese anspruchsvolle Überprüfung zu bestehen – und das ist ganz im Sinne aller seriös und verantwortungsvoll praktizierenden Heilpraktiker.

Zum Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit müssen vor der Überprüfung ein amtliches Führungszeugnis und eine ärztliche Gesundheitsbescheinigung vorgelegt werden. Zwar können kein Examen und keine Überprüfung sicherstellen, dass jemand eine ethisch einwandfreie, integre Persönlichkeit ist – das gilt (leider) für alle Berufe, in denen eine große Verantwortung getragen werden muss. Doch dank der Überprüfungen durch die Gesundheitsämter können Patienten davon ausgehen, dass Heilpraktiker – so wie es auch die Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz fordert – bei der Ausübung ihrer Tätigkeit (Zitat) „keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung“ darstellen. Diese Formulierung verstärkt eine Hauptforderung der Naturheilkunde: „Primum non nocere“, was bedeutet: "Zuerst einmal nicht schaden." Dies ist außerdem ein elementarer Grundsatz des Hippokratischen Eides, welchen Ärzte ablegen können.

Wer darf Heilpraktiker werden? Gesetzliche Voraussetzungen

Die Erste und Zweite Durchführungsverordnung (1. und 2. DVO vom 18.2.1939 bzw. 3.7.1941) regeln in erster Linie die Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, um die Erlaubnis zur Zulassung zum Heilpraktikerberuf zu erhalten.

Sinngemäße Zusammenfassung:

Jeder hat entsprechend der Vorschrift einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis, wenn nicht einer der fünf Versagungsgründe vorliegen. Der Antragsteller muss danach

  • mindestens 25 Jahre alt sein
  • mindestens einen Hauptschulabschluss vorweisen
  • die berufliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen
  • durch ein ärztliches Attest belegen, dass er über eine ausreichende körperliche und psychische Gesundheit verfügt und keiner Sucht unterliegt
  • durch eine Überprüfung beim Gesundheitsamt nachweisen, dass er keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung darstellt.

Komm zum Infoabend!

Du bist herzlich zum Infogespräch eingeladen. Die Veranstaltung dauert etwa 60 Minuten,
wird online angeboten und ist kostenlos.

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